Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie vor allem klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen adressierte, greift NIS2 deutlich weiter: Zahlreiche Branchen, die bislang nicht reguliert waren, fallen nun unter verbindliche Cybersecurity-Anforderungen.
Ob ein Unternehmen konkret betroffen ist, hängt von drei Faktoren ab: der Branche, der Unternehmensgröße sowie der Bedeutung der erbrachten Dienstleistungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Sektoren die Richtlinie erfasst.

Stromversorger, Gasnetzbetreiber, Fernwärmeanbieter und Wasserstoffinfrastrukturen gehören zu den Kernsektoren der NIS2-Richtlinie. Die Abhängigkeit moderner Gesellschaften von stabiler Energieversorgung macht diesen Sektor besonders schutzwürdig. Cyberangriffe auf Energieinfrastrukturen können weitreichende Kaskadeneffekte auslösen, weshalb hier besonders hohe Anforderungen an Risikomanagement und Sicherheitsmassnahmen gelten.
Wählen Sie eine Branche aus, um hier mehr über die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen zu erfahren.
Die Branchenzugehörigkeit allein entscheidet nicht über die Betroffenheit. Entscheidend sind auch Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Umsatz und die Art der erbrachten Dienstleistungen. Viele Unternehmen unterschätzen zudem ihre Rolle als Teil einer regulierten Lieferkette: Wer wesentliche Dienstleistungen für betroffene Einrichtungen erbringt, kann indirekt ebenfalls unter Druck geraten, entsprechende Nachweise zur Informationssicherheit zu liefern.
amerdis unterstützt Unternehmen dabei, ihre individuelle Betroffenheit zu bewerten und die notwendigen Schritte zur NIS2-Umsetzung strukturiert zu planen.












